Welcher Immobiliensachverständige erstellt welches Gutachten?
Benötigen Sie das Immobiliengutachten für einen Immobilienverkauf oder –Kauf, ist ein freier Immobiliensachverständiger für Ihre Zwecke ausreichend. Dessen Gutachten gibt Aufschluss über den tatsächlichen Immobilienwert, kann jedoch nicht als offizielles Dokument vor Behörden oder Gerichten verwendet werden.
Ein Gutachten, durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen, ist dann zu beauftragen, wenn dieses vor Gericht bestand haben muss. Diese Sachverständigen müssen nachweislich über besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit verfügen und können offiziell anerkannte Bewertungen zum Markt- bzw. Verkehrswert anstellen.
Sollten Sie Ihr Gutachten für behördliche Zwecke nutzen müssen, empfiehlt es sich einen staatlich anerkannten Immobiliengutachter zu beauftragen.