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Welche Unterlagen benötigt Ihr Sachverständiger?

  • Grundbuchauszug: Darf nicht älter als drei Monate sein, beim Grundbuchamt zu bekommen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Wird vom Bauordnungsamt erstellt
  • Auszug aus der Flurkarte: Darf nicht älter als drei Monate sein, beim Katasteramt erhältlich
  • Alle Bauzeichnungen des Objektes (inkl. Zeichnungen der Grundrisse, Schnittzeichnungen sowie Zeichnungen von späteren Um- oder Anbauten)
  • Die Berechnung der Wohnfläche
  • Belege von Modernisierungen
  • Bei Eigentumsimmobilien: Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Informationen zu den Nebenkosten
  • Bei Erbbaurecht: Ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses und der Erbbaurechtsvertrag
  • Bei denkmalgeschützten Immobilien: Eine Kopie des Denkmalbescheides
  • Bei Mietimmobilien: Mietvertrag sowie Informationen zur Nettokaltmiete

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  2. Langjährige Expertise
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