Welche Unterlagen benötigt Ihr Sachverständiger?
- Grundbuchauszug: Darf nicht älter als drei Monate sein, beim Grundbuchamt zu bekommen
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Wird vom Bauordnungsamt erstellt
- Auszug aus der Flurkarte: Darf nicht älter als drei Monate sein, beim Katasteramt erhältlich
- Alle Bauzeichnungen des Objektes (inkl. Zeichnungen der Grundrisse, Schnittzeichnungen sowie Zeichnungen von späteren Um- oder Anbauten)
- Die Berechnung der Wohnfläche
- Belege von Modernisierungen
- Bei Eigentumsimmobilien: Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Informationen zu den Nebenkosten
- Bei Erbbaurecht: Ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses und der Erbbaurechtsvertrag
- Bei denkmalgeschützten Immobilien: Eine Kopie des Denkmalbescheides
- Bei Mietimmobilien: Mietvertrag sowie Informationen zur Nettokaltmiete