Wann wird ein Wertgutachten benötigt und wann reicht eine Immobilienbewertung?
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann.
Ein Beispiel hierfür ist, wenn im Falle einer Erbschaft oder Scheidung eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien bedenklich ist.
In vielen Fällen hält hier schon unser Kompaktwertgutachten vor Gericht stand, kann im gegenteiligen Falle im Anschluss aber auf ein großes Verkehrswertgutachten erweitert werden.