Unser Kompaktwertgutachten
In unserem Kompaktwertgutachten werden die durch die Wertermittlungsrichtlinie (WertR2006) und durch die in den Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) vorgegebenen Verfahren angewandt. (Sachwert/Vergleichswert/Ertragswert)
Weitere Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Bewertungsgesetz, die Vergleichs-, die Sachwert- und die Ertragswertrichtlinien.
Die Bewertungsansätze werden in unserem Kompaktwertgutachten grundsätzlich nur in Stichpunkten bzw. in den kurzen Hinweistexten erläutert; etwaige Bauschäden und Mängel werden bei einem Kompakt-Wertgutachten nicht grundsätzlich in der Tiefe überprüft, es sei denn, dies wurde in dieser Arbeit explizit angegeben bzw. bewertet.
Der §194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unser Kompaktwertgutachten ist gegenüber den ebenfalls angebotenen, großen Gutachten lediglich in der Darstellung gekürzt.
Das Ergebnis bildet jedoch den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ab.
Falls gewünscht, kann dieses Kompaktwertgutachten selbstverständlich vom Umfang vergrößert werden, bildet jedoch schon in dieser Ausführung den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ab.
Alle Berechnungen und Ergebnisse blieben bei einer Erweiterung der textlichen Passagen völlig unverändert.