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Kaufnebenkosten – das müssen Sie beachten

Beim Kauf einer Immobilie entstehen hohe Kosten. Generell zählen der Haus- oder Wohnungskauf für viele zu den größten Investitionen, die im Leben anfallen. Ehe Sie sich mit einer Immobilie beschäftigen oder direkt den Kauf anstreben, sollten Sie sich erst einmal umfassend mit den anfallenden Kosten beschäftigen.

Zu den finanziellen Kosten bei einer Immobilie zählt nämlich längst nicht nur der Kaufpreis. Darüber hinaus müssen Sie auch Kosten für die Finanzierung und für Versicherungen einplanen.

Als wäre das nicht schon eine ganze Menge, fallen auch noch die sogenannten Kaufnebenkosten an. In diesem Blogbeitrag verraten wir Ihnen, welche Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie anfallen, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aussieht und woraus sich die Nebenkosten beim Kauf zusammensetzen. Auch erfahren Sie, wie hoch die Kaufnebenkosten auf regionaler Ebene ausfallen.

Private Bauherren kennen oft die Kostenfallen nicht

Bei einer jeden Immobilie gibt es sie – die Kostenfallen. Doch die meisten privaten Immobilieneigentümer wissen nicht, worauf es ankommt. Die Suche des geeigneten Grundstücks, die Materialkosten oder die Fertigstellung – es gibt jede Menge Bereiche, die es bis ins kleinste Detail zu planen gibt.

Und genau das ist in vielen Fällen das Problem. Wenn Sie zum erstmalig bauen, gibt es erfahrungsgemäß eine Reihe von Teilbereichen, in denen Sie jede Menge Geld sparen – oder eben zu viel ausgeben.

Deshalb überlassen viele Bauherren diesen Bereich den Bauträgern. Diese verfügen über jahrelange Erfahrung und wissen, wie sie hohe Qualität zu vergleichsweise attraktiven Preisen erhalten können.

Der Immobilienkaufpreis ist längst nicht alles

Planen Sie den Erwerb einer Wohnung, eines Hauses – oder möchten Sie ein Grundstück kaufen? Viele Menschen kennen sich mit der Immobilienbranche nicht aus und rennen blind in ihr Verderben. Damit Ihnen so etwas nicht, müssen Sie erst einmal verstehen, dass die Zahlung des Immobilienkaufpreises längst nicht alles ist.

Beim Kauf müssen Sie eine Finanzierung beantragen, es sei denn Sie sind reich und können den Preis auf einmal überweisen. Im Normalfall erfolgt jedoch der Gang zur Bank und ein Kredit muss beantragt werden. Die monatliche Rate muss bestimmt und die Zinsen in das Budget eingeplant werden.

Darüber hinaus müssen Sie rund um den Immobilienerwerb beachten, dass auch Steuern anfallen, Kosten für den Notar beglichen werden müssen und nicht selten eine Gebühr für den Makler anfällt. Wie Sie bereits hier richtig erkannt haben, müssen Sie rund um die Kaufnebenkosten eine Reihe von Rechnungen bezahlen. Doch welche Posten fallen eigentlich unter den Begriff Kaufnebenkosten?

Das sollten Sie allgemein rund um die Nebenkosten wissen

Der Begriff Kaufnebenkosten umfasst eine Reihe von Posten und kann am Ende durchaus mit einer hohen Summe verbunden sein. Die anfallenden Nebenkosten sind auch als sogenannte Erwerbsnebenkosten geläufig. Ob beispielsweise eine Kostenpauschale für die Maklercourtage anfällt, das hängt von Ihrem Projekt ab.

Es gibt mittlerweile in Deutschland häufig die Möglichkeit, die Immobilie direkt beim Bauträger zu kaufen. In einem solchen Fall entfallen die Kosten für den Makler. In einer solchen Konstellation kaufen Sie die Immobilie direkt aus erster Hand und Sie ersparen sich zumindest die Gebühren für die Vermittlung.

Das ist in den meisten Fällen nicht ganz unwichtig, denn die Makler nehmen in der Regel etwa zwischen drei und acht Prozent – vom Kaufpreis. Bei einem Preis von 300.000 Euro würde die Courtage für den Makler folglich bei 16.000 Euro liegen – eine Summe, die Sie für die Ausstattung Ihres neuen Eigenheims besser nutzen können. Diese Empfehlung gilt jedoch nur bei Neubauten.

Bei bestehenden Immobilien helfen Ihnen Makler dennoch

Handelt es sich dagegen um eine Bestandsimmobilie, sollten Sie die Expertise eines Maklerunternehmens / Immobilienunternehmens in Anspruch nehmen.

Dieses schickt einen Makler raus, der sich mit der Region auskennt und Ihnen genau die Immobilie verschafft, die zu Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen am ehesten passt.

Viele Immobilien-Interessenten sind jedoch sehr von sich selbst überzeugt und versuchen es folglich zu Beginn selbst. Nach monatelanger Suche und keinerlei Ergebnissen wird dann meist doch dem Makler vertraut.

Kaufnebenkosten – auch der Notar will bezahlt werden

Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass bei einem jeden Erwerb einer Immobilie Gebühren für den Notar anfallen. Dieser ist unerlässlich und kümmert sich um den Vertragsabschluss sowie die Identitätsbestätigung.

Außerdem regelt er die Bestandteile, klärt die Vertragsparteien darüber auf und gewährleistet, dass die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erfolgt.

Die Höhe der Kaufnebenkosten lässt sich nicht pauschal bestimmen. In der Regel spricht man jedoch bei den Notarkosten von etwa einem Prozent des Kaufpreises. Wenn Sie also besagte Immobilie für 300.000 Euro kaufen, müssen Sie zusätzlich noch 3.000 Euro für den Notar einplanen.

Die weiteren Posten, die bei den Kaufnebenkosten anfallen

Es gibt natürlich neben der Maklercourtage und den Notargebühren weitere Posten, die Bestandteil der Kaufnebenkosten sind. Beispielsweise müssen Sie etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises an Kosten für das Grundbuchamt respektive die Gerichtskosten einplanen.

Diese Kosten sind erforderlich für die Eintragung im Grundbuch. Erst dadurch werden Sie auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie. Somit würden in unserem Beispiel noch mal rund 1.500 Euro fällig.

Dazu gesellt sich noch ein weiterer Posten – die Rede ist von der Grunderwerbsteuer. Hier variieren die Kosten allerdings ebenso von Bundesland zu Bundesland. Im letzten Teil unseres Beitrags erfahren Sie mehr darüber.

Sind die Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?

Eine häufig gestellte Frage rund um den Immobilienerwerb besteht darin, dass sich die Käufer bei der steuerlichen Absetzbarkeit nicht einig sind. Geht es bei der Anschaffung um eine private Immobilie, so ist der gesamte Hauskauf nicht steuerlich absetzbar.

Vermieten Sie die Immobilie, so können Sie einiges steuerlich absetzen, wenn Sie dagegen selbst in dem Haus oder der Wohnung sieht es schlecht aus. In diesem Fall gibt es kaum Posten, die Sie beim Finanzamt steuerlich vermerken dürfen. So ist es beispielsweise nicht möglich, Kosten wie den Grundstücks- oder Gebäudepreis anzugeben.

Auch die Grunderwerbssteuer oder der Notar dürfen nicht bei der jährlichen Steuer vermerkt werden. Was sehr wohl geht, sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier ist ein Beitrag von bis zu 4000 Euro absetzbar. Bestellen Sie einen Handwerker, so dürfen zumindest 1/5 der Fahrt- und Arbeitskosten abgesetzt werden. So viel zu der Frage, was rund um den Immobilienerwerb steuerlich absetzbar ist.

Gibt es regionale Unterschiede bei den Kaufnebenkosten?

Nun ein Bereich, der besonders interessant ist – die Rede ist von den regionalen Unterschieden bei den Erwerbsnebenkosten. Da die Preise für den Erwerb von Immobilien steigen, wirkt sich dies auch auf die Kaufnebenkosten aus. Der Notar, die Gerichtskosten, oder die Provision für den Makler – all diese Posten fallen zusätzlich rund um den Kauf an.

Bitter wird es, wenn Sie dann auch noch im falschen Bundesland wohnen. Falsch in dem Sinne, dass bei Posten wie der Grunderwerbssteuer oder der Maklerprovision prozentuale Unterschiede gelten.

Fazit zu den Kaufnebenkosten

Aktuelle Analysen zeigen, dass die Erwerbsnebenkosten je nach Bundesland um über 70 Prozent schwanken. Wohnen Sie beispielsweise in der bayrischen Metropole München, so haben Sie Glück und müssen mit vergleichsweise geringen Kosten rechnen.

Gehen wir wieder von den bereits mehrfach angesprochenen 300.000 Euro als Kaufpreis aus – so müssen Sie etwa 27.200 Euro einplanen. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn Sie beispielsweise in Sachsen einen Immobilienerwerb zu diesem Preis planen.

Besonders teuer wird es dagegen, wenn Sie in Berlin, Brandenburg oder in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie erwerben. Das liegt vor allen Dingen an der Maklerprovision, die in günstigen Bundesländern bei 5,95 Prozent, in anderen Bundesländern jedoch über 7 Prozent liegt.

Letztendlich sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die Maklergebühren oder die Kosten für die Versicherung einkalkulieren. Nur so können Sie gewährleisten, dass Sie sich beim Kauf einer Immobilie nicht verrennen.

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