FAQ
Haben Sie Fragen zu unseren Gutachten? Hier finden Sie eine Antwort!
Welche Immobilienarten bewerten Sie?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen der Nutzungsarten. Wir verfügen über Erfahrung bei der Bewertung von Wohnungen, Einfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien als auch Grundstücken.
Welche Arten von Gutachten erstellen Sie?
Wir erstellen Kurz-Wertgutachten, Kompakt-Wertgutachten und große Verkehrswertgutachten. Mit dem Kompakt-Wertgutachten schaffen wir für unsere Kunden in den meisten Fällen das beste Preis-Leistungs Verhältnis.
Erstellen Sie auch Bauschadensgutachten?
Im Rahmen unserer Ankaufsprüfungen prüfen wir – neben rechtlichen und kaufmännischen Aspekten – auch die technische Seite einer Immobilie kritisch. Wenn Sie hingegen eine tief gehende oder speziell bautechnische Prüfung benötigen empfehlen wir Ihnen sehr gerne einen geeigneten Bausachverständigen.
Wie erfolgt die Auftragserteilung?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme stimmen wir uns mit Ihnen meist telefonisch ab und schicken Ihnen im Anschluss ein Angebot sowie die Unterlagen-Checkliste zu. Diese könne Sie uns entweder unterzeichnet zuschicken oder bei dem Besichtigungstermin übergeben.
Ich möchte meine Immobilie verkaufen. Können Sie uns auch dabei helfen?
Die Gründe für die Erstellung eines Gutachten sind vielfältig, häufig sind es Erbschaften oder Scheidungen, welche den Kunden im nächsten Schritt dazu bringen einen Verkauf der Immobilie anzustreben. Daher haben wir ein großes Kundenportfolio, welches an uns herantritt den passenden Käufer zu finden, sowie Kunden, die aufgrund des Verkaufes neue Anlagemöglichkeiten oder ein neues Eigenheim suchen. Unser professionelles Vertriebsteam kümmert sich gerne um die ideale Vermarktung Ihrer Immobilie, Hand in Hand mit den DEKRA zertifizierten Gutachtern.
Wird für den Verkauf meiner Immobilie ein Gutachten erstellt?
Sollten Sie mit einem Verkaufswunsch an uns herantreten, erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Kurz-Wertgutachten um den Verkaufspreis festzustellen sowie Ihre Immobilie in der Tiefe kennenzulernen. Hiermit haben wir für Sie das ideale Verhandlungsargument schon in der Hand.
Sollten Sie erst nach der Erstellung eines Gutachtens zu dem Entschluss kommen das Objekt zu verkaufen, werden Ihnen, bei erfolgreicher Vermittlung durch uns, die Kosten für das Gutachten gut geschrieben.
Warum ist die Immobilienbewertung kostenpflichtig?
Ein Immobiliengutachten stellt eine verbindliche Aussage über den Zustand und Wert der Immobilie zu dem jeweiligen Stichtag dar und führt sämtliche wertbeeinflussende Merkmale am Objekt und der Lage im Gutachten auf. Der Verkehrswert oder Marktwert (z. B. nach § 194 BauGB / ImmoWertV) bildet den Wert ab, an dem bspw. das Finanzamt oder der Steuerberater die Schenkungssteuer oder ähnliches berechnet. Der ermittelte Wert ist somit unabhängig und objektiv und hält vor Gerichten und Behörden wie bspw. dem Finanzamt stand. Zudem ist seine Objektivität hilfreich innerfamiliäre Auseinandersetzungen zu beseitigen. Eine kostenfreie Immobilienbewertung ist in aller Regel nicht objektiv und sachverständig und hat häufig das Ziel kurzfristig einen Verkaufsauftrag zu erhalten.
Welche Unterlagen werden für eine Bewertung benötigt?
Für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens ist – abhängig von der Objektart – eine Vielzahl rechtlicher, technischer und kaufmännischer Objektunterlagen notwendig.
Gerne senden wir Ihnen unsere Unterlagen-Checkliste auf Anfrage zu.
Mir liegen nicht alle Unterlagen vor. Wie kann ich vorgehen?
Sehr gerne gehen wir mit Ihnen die Ihnen vorliegenden Unterlagen durch. Sollten Ihnen , für die Ermittlung des Verkehrswertes, wichtige Unterlagen fehlen, könne wir diese zum Teil für Sie besorgen oder Ihnen die Zuständige Stelle nennen, an die Sie sich oder wir uns für Sie wenden können.
Erhalte ich die eingereichten Unterlagen nach der Ausfertigung des Gutachtens zurück?
Nach Ausfertigung des Immobiliengutachtens erhalten Sie sowohl die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück, als auch die durch uns eingeholten Unterlagen oder Behördenauskünfte.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Sämtliche, im Rahmen der Bewertung erlangten, Informationen werden streng vertraulich behandelt. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass unsere EDV-Strukturen den jeweils aktuellsten Sicherheitsanforderungen gerecht werden und eine permanente Datensicherung sicherstellen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Dies lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich von der Verfügbarkeit vollständiger Unterlagen sowie der Rückmeldung in den Behörden abhängig. Eine Ortsbesichtigung ist i. d. R. kurzfristig möglich. In den meisten Fällen nimmt die Fertigstellung des Gutachtens dann nicht mehr als 1 bis maximal 2 Wochen ein.
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
Der Verkehrswert einer Immobilie bezieht sich immer auf einen spezifischen Stichtag. I. d. R. entspricht der Stichtag dem Tag der Ortsbesichtigung, er kann aber auch (z. B. im Falle von Scheidungen, Erbschafts- oder Steuerangelegenheiten) in der Vergangenheit liegen.
Es liegt ein Steuerbescheid mit zu hoher / zu niedriger Wertausweisung einer Immobilie vor. Woher wissen wir, ob der Wert stimmt?
In Absprache mit Ihrem Steuerberater stellen Sie uns bitte den Steuerbescheid bzw. die Wertermittlung vom Finanzamt zur Verfügung. Bevor wir mit der Erstellung eines Gutachtens beginnen bieten wir Ihnen sehr gerne unser kostengünstiges Kurz-Wertgutachten an, um festzustellen, ob die Annahme einer abweichenden Wertermittlung zu verifizieren. Im Anschluss entscheiden Sie, gerne auch nach Absprache mit Ihrem DEKRA zertifizierten Sachverständigen, ob Sie mit einem Gegengutachten gegen den Steuerbescheid vorgehen möchten.
Werden Mängel und Schäden, noch erforderliche Renovierungen oder vorgenommene Modernisierungen bei der Immobilienbewertung berücksichtigt?
In die Wertermittlung fließen sämtliche sowie Vor- und Nachteile einer Immobilie ein. Dazu zählen selbstverständlich auch Baumängel und -schäden oder Modernisierungsmaßnahmen genauso wie ein möglicher Instandhaltungsrückstau eines Objektes. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Auftraggeber vollumfängliche Unterlagen und Informationen über die Immobilie erteilt.